Abmahnungen wegen Google Fonts
Im Moment läuft eine groß angelegte Abmahnwelle der Kanzleien RAAG und Kilian Lenard gegen Webseitenbetreiber die externe Google Fonts auf ihrer Webseite verwenden. Dies ist zum Beispiel auch der Fall, wenn Youtube Videos auf Webseiten eingebunden sind.
Beim Abruf von Google Fonts werden personenspezifische Daten des Nutzers zu Google übertragen. Die Abmahnung bezieht sich darauf, dass Persönlichkeitsrechte des Nutzers gebrochen werden. Die Abmahner machen sich dabei Grauzonen in der Rechtslage zunutze und rechnen damit, dass die angemahnten Webseitenbetreiber einfach den geforderten Betrag überweisen, anstatt einen Anwalt einzuschalten, der in etwa denselben Betrag kosten würde.
Falls der Test positiv oder unklar ausfällt, kontaktieren Sie uns bitte, um sicher zu gehen und das Problem von uns beheben zu lassen in dem wir für Sie die Google Fonts lokal einbinden.
Der Aufwand für die Behebung dieses Problems ist von Webseite zu Webseite unterschiedlich, liegt jedoch durchschnittlich bei 1-2 Stunden (120,- € / Stunde zzgl. MwSt.).
Google Fonts DSGVO-konform in Webseiten einbinden, wir erledigen das für Sie.