Die DSGVO - kurz erklärt
DSGVO ist eine Abkürzung für die Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 EU-weit in Kraft getreten ist. Durch sie möchte die Europäischen Union einen vergleichbaren Rechtsrahmen für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten schaffen. Für Unternehmen bedeutet das erhöhte Dokumentationspflichten. Zu jedem Zeitpunkt müssen Sie in der Lage sein, die Rechtmäßigkeit Ihrer Datenverarbeitungstätigkeiten gegenüber Aufsichtsbehörden nachzuweisen. Grundsätzliches Ziel der DSGVO ist es, die alte EU-Richtlinie durch moderne, technikneutrale Regelungen zu ersetzen und somit den vereinheitlichten Datenschutz der EU ins Internetzeitalter zu befördern.
Eine Datenschutzerklärung muss u. a. über Verarbeitungszwecke, Empfänger, Rechtsgrundlagen, Speicherfristen, Betroffenenrechte und den Verantwortlichen Auskunft erteilen. Daher ist es wichtig, Ihre Internetpräsenz mit einer einmaligen Datenschutzerklärung dauerhaft gegen Abmahnungen abzusichern.
Ihre Vorteile im Überblick
- Datenschutz Analyse
- Datenschutz Betreuung
- Rechtstexte von unserem Partner eRecht24
- DSGVO Absicherung der Website
Ist mein Unternehmen von der DSGVO betroffen?
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für alle Unternehmen, Vereine, Kirchen und anderen gemeinnützigen und nicht profitorientierten Einrichtungen die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Was sind personenbezogene Daten?
Im Sinne der DSGVO sind "personenbezogene Daten":
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Das sind unsere Leistungen:
- Cookie-Hinweis auf der Startseite
- Erstellung eines rechtsgültiges Impressum
- Eigenständiger Link zur Datenschutzerklärung
- Drastische Senkung Ihres Abmahnrisikos
- PDF-Report mit Überblick über den Stand und das noch verbleibende Risiko Ihrer Website
- Neue Datenschutzerklärung mit Benennung der Rechtsgrundlagen für Datenerhebungen
- Lokale Einbindung von Schriftarten z. B. Google Fonts und Adobe Typekit
- und weitere funktionsabhängige Website-Umsetzungen
Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Laut Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) brauchen sämtliche Firmen, die personenbezogene Informationen verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten (DSB). Für kleinere Firmen gilt eine Ausnahme: Wenn weniger als 10 Leute mit personenbezogenen Daten arbeiten, brauchen Sie keinen Datenschutzbeauftragten.
Hierbei gilt es zu beachten, dass zu diesem Personenkreis auch Aushilfen oder Teilzeitbeschäftigte zählen, deswegen existieren natürlich auch hier Ausnahmen: Sobald Sie sensible Fakten verarbeiten oder personenbezogene Daten an Dritte geschickt werden, müssen auch Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Strafen und Bußgelder
Bei einem Verstoß gegen die Nachweis- und Rechenschaftspflichten können hohe Bußgelder zustande kommen: Bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes für die Firma und bis zu 20 Mio. € für CEO, Vorstände oder Datenschützer sind denkbar. Außerdem bemisst sich die Höhe der Bußgelder generell durch weitere Faktoren (z. B. Zeitabstand, Ausprägung und Schwere des Verstoßes, Schadensumfang, betroffene Datenkategorien). Hinzu kommt das Risiko, von Konkurrenten, Klassen oder Verbraucherschützern abgemahnt zu werden.